Bestimmungen für die Durchführung von Leistungswettbewerben
der Feuerwehren im Lande Niedersachsen :
(Es sich noch um den ungeänderten und nicht mehr ganz aktuellen Stand
von 1996!)
1. Zielsetzung
Leistungswettbewerbe in den niedersächsischen Feuerwehren sollen dazu dienen , den Übungsdienst entsprechend der Einsatz- und Ausbildungsanleitung für die Feuerwehren im Lande Niedersachsen "Die Gruppe im Löscheinsatz" (FwDV 4) anzuregen.
Die allgemeine Ausbildung und die Durchführung von Einsatzübungen unter Annahme realer Gegebenheiten muß in allen Feuerwehren vorrangig betrieben werden . Leistungswettbewerbe sollen diesen Ausbildungs- und Übungsdienst fördern , aber keine neuen , nur auf einen Wettbewerb ausgerichtete Übungsgrundlage schaffen . Im besonderen soll die Ausbildung zur Wahrnehmung aller Funktionen in der Gruppe gefördert werden . Diesem Ziel dient die Umstellung der Gruppe durch Losentscheid .Mit der Vermeidung kritischer Übungsteile werden Unfallgefahren eingeschränkt und damit die Unfallverhütung gezielt heraus gestellt.
Es wird mit diesen Bestimmungen die Voraussetzung geschaffen , daß die Einsatz- und Ausbildungsanleitung "Die Gruppe im Löscheinsatz" ihre , die Tätigkeiten der einzelnen Funktionen regelnde Vorgaben erfüllt , nicht aber die handwerkliche Ausführung von Befehlen in eine exakt vorgeschriebene Ausführung festlegt
Mit der besonderen Beurteilung:
Zur Vermeidung von Unsicherheiten der Wettbewerbsgruppen wie auch der Wertungsrichterinnen und Wertungsrichter ist es unerläßlich , diese Bestimmungen unverändert für Wettbewerbe auf Bezirks- , abschnitt- , Gemeinde - und Ortsebene zu übernehmen.
Teilnehmergruppen , die am Bezirks- und Landesentscheid teilnehmen , müssen sich bei Vorentscheidungswettbewerben nach diesen Bestimmungen qualifiziert haben .
2. Voraussetzungen
2.1 Jede Wettbewerbsgruppe tritt mit einer
Gruppenführerin/einem Gruppenführer und acht weiteren Feuerwehrangehörigen zum
Leistungsentscheid an . Mindestens zwei zur Wettbewerbsgruppe gehörenden
Feuerwehrangehörigen müssen die Tätigkeit einer Maschinistin/eine Maschinisten
ausführen können. Jeder Feuerwehrangehöriger darein einem Leistungsentscheid nur einmal
an einer Wettbewerbsübung teilnehmen . Die vollständige persönliche Ausrüstung nach
Abschnitt 2.4 dieser Bestimmungen ist Voraussetzung zur teilnahmen am Leistungswettbewerb
(s. 4.2.1). Sie muß ggf. vor dem Start nachgebessert werden.
2.2 Dem Gerät entsprechend werden die Gruppen eingeteilt in :
Wertungsgruppe 1 = alle Teilnehmergruppen , die mit einer fest eingebauten Pumpe arbeiten
.
Wertungsgruppe 2 = alle Teilnehmergruppen , die mit einer Tragkraftspritze arbeiten .
2.3 Alle beim Leistungswettbewerb eingesetzten Fahrzeuge , die
persönlich und technische Ausrüstung und die Geräte müssen den Bestimmungen der STVZO
,der Dienstkleidungsverordnung für die Freiwilligen Feuerwehren (Dienstkleidungs VO-FF) ,
der Normung (DIN) oder entsprechender Technischer Weisung , den
Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und den Merkblättern der gesetzlichen
Unfallversicherung (GUV) in der gültigen Fassung entsprechen .
Der Kugelhahnverteiler PN 16 nach DIN 14345 ist bei den Leistungswettbewerben nicht zugelassen.
Fahrzeuge , Ausrüstungen und Geräte sollen in einem gepflegten Zustand vorgeführt werden .
2.4 Die "persönliche
Ausrüstung" der Wettbewerbsgruppen wird wie folgt geregelt :
2.4.1 Feuerwehrschutzkleidung nach Dienstvorschrift VO-FF, Wettbewerbsgruppen
aus Berufs- und Werkfeuerwehren können die dort zugelassene Schutzkleidung tragen
2.4.2 Nachleuchtender Feuerwehrhelm mit Nackenschutz nach DIN 14940 (s.
Anhang 1)
2.4.3 Feuerwehr-Sicherheitsgurt nach DIN 14923 oder techn. Weisung Nr.16 mit
Feuerwehrbeil nach DIN 14924
2.4.4 Fangleine nach DIN 14920
2.4.5 Schutzhandschuhe mit Lederverstärkung an den Handflächen ,
Daumen und Handrücken . Die Stulpenlänge muß mindestens 70 mm betragen und
Pulsschutz haben - GUV 27.1 - Blatt 1. 1 - (s. Anhang 2)
2.4.6 Feuerwehr - Sicherheitsschuhwerk (s. Anhang 3)
2.5 Herrichtung des Übungsplatzes und der Übungsstrecken ergibt sich aus der Gesamtdarstellung (s. zeichnerische Darstellung) , die technische Ausrüstung der Wettbewerbsgruppen aus der Zielsetzung dieser Übung:
2.5.1 Menschenrettung
Es wird folgende technische Ausrüstung benötigt:
2.5.2 Absetzen einer Meldung über Funk
Es wird folgende technische Ausrüstung benötigt: Handfunkgerät im 2-m-Band (wird durch den Ausrichter gestellt)
2.5.3 Brandbekämpfung
Es wird folgende technische Ausrüstung benötigt:
Das erforderliche Gerät zur Wasserentnahme, Wasserförderung und Wasserabgabe: zwei Steckleiterteile (wird durch Ausrichter gestellt) und vier Schlauchhalter.
Erläuterungen:
2.5.4 Die Plattform für den Leitereinsatz (s. zeichnerische Darstellung) muß den statischen Erfordernissen entsprechen und gegen ein Umkippen abgesichert sein.
3. Sonderregelungen
3.1 Zeittakte/Zeitnahme
Einzelne Übungsteile werden als Zeitakte gemessen und fließen in die Gesamtwertung mit ein.
3.1.1 Zeittakt 1
umfaßt den Übungsteil Kuppeln der Saugschläuche. Er beginnt mit der Berührung
der Kupplungen des Saugkorbes und des ersten Saugschlauches und endet mit dem Eintauchen
(Berührung) in das Wasser.
3.1.2 Zeittakt 2
umfaßt den Übungsteil Verlegen der B-Leitung durch den Wassertrupp. Er beginnt
mit dem Überrollen des B-Schlauches oder beim Übertreten der Grundlinie durch den
Wassertrupp und endet mit dem "Wasser Marsch" -Kommando der
Wassertruppführerin/ des Wassertruppführers an die Maschinistin/den Maschinisten. Dazu
muß die Wassertruppführerin/ der Wassertruppführer den markierten Punkt in Höhe des
Hindernisses (s. zeichnerische Darstellung) erreicht haben.
3.1.3 Zeittakt 3
umfaßt den Übungsteil Verlegen der C-Leitung des Schlauchtrupps. Er beginnt mit
dem "Vor" aus der Einsatzbefehl-Wiederholung der Schlauchtruppführerin/ des
Schlauchtruppführers und endet mit dem Abklappen des Übungsziels. Bei der Verwendung von
Kanistern zählt der Aufschlag auf der Erde.
3.1.4 Gesamtübung
Die Gesamtübung ist innerhalb von zwölf Minuten durchzuführen. Die Zeitnahme beginnt
mit dem Überfahren der Startlinie (s. zeichnerische Darstellung) an der zugewiesenen
Wettbewerbsbahn und endet mit der Abmeldung der Gruppe bei der Bahnleiterin/dem
Bahnleiter.
3.1.5 Sonderprüfungen
Rettungsbund: Der Rettungsbund wird laut Ausbildungsanleitung mit einem Pfahlstich oder Kreuzknoten geschlossen. Beim Leistungswettbewerb ist gemäß Anlage 8 der Wettbewerbsbestimmungen der Kreuzknoten vorgeschrieben. Wird der Pfahlstich verwendet, wird dies als falsch bewertet.
3.2 Ordnungsregeln
3.2.1 Fahrzeuge, Ausrüstungen und Geräte dürfen nicht durch handwerkliche Veränderungen "aufbereitet" werden. Bei Manipulation am Fahrzeug, an den Ausrüstungen oder Geräten kann die Wettbewerbsgruppe durch Beschluß der Wettbewerbsleitung disqualifiziert werden.
3.2.2 Die Gruppenführerin/der Gruppenführer kann neben den Einsatzbefehlen auch ergänzende Hinweise geben, eine handwerkliche Mithilfe ist untersagt.
3.2.3 Fällt die Pumpe aus, so ist die Übung nach Ablauf von insgesamt 15 Minuten von der Bahnleiterin/dem Bahnleiter abzubrechen. Eine Wiederholung ist unzulässig. Defekte Schläuche können ohne Befehl der Gruppenführerin/des Gruppenführers ausgewechselt werden.
3.2.4 Fällt das Handfunkgerät aus, übernimmt die/der für die Melderin/den Melder eingeteilte Wertungsrichterin/ Wertungsrichter die Aufgaben der "Gegenstelle".
3.2.5 Den Anordnungen der Wettbewerbsleitung und der Wertungsrichterinnen/Wertungsrichter ist unverzüglich zu folgen.
Beschwerde gegen eine getroffene Fehlerbewertung kann nur von der Gruppenführerin/dem Gruppenführer vorgetragen werden. Bei ungebührlichen Benehmen von Wettbewerbsteilnehmern einschl. der begleitenden Wehrangehörigen beim Wettbewerb, danach und während der Abschlußveranstaltung, kann die Wettbewerbsgruppe durch die Wettbewerbsleitung disqualifiziert werden.
4. Darstellung der Wettbewerbsübung
4.1 Allgemeines
Die Durchführung der Wettbewerbsübung erfolgt nach den Regelungen der Einsatz- und Ausbildungsanleitungen für Feuerwehren im Lande Niedersachsen:
"Die Gruppe im Löscheinsatz" (FwDV 4)
"Die tragbaren Leitern" (FwDV 10)
Grundlage der Durchführungen der Wettbewerbsübung ist eine Übungslage, die wie folgt angenommen wird.
Übungslage
Die Ortsfeuerwehr X ist von der Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle (FEL) während der Mittagszeit zu einem Feuer im Dachgeschoß eines fast fertiggestellten, noch nicht bewohnten Einfamilienhausneubaus alarmiert worden. Die Ortsfeuerwehr rückt in Gruppenstärke aus. Beim eintreffen am Einsatzort stellt die Gruppenführerin/ der Gruppenführer fest, das sich in unmittelbarer Nähe des Brandobjektes ein Verkehrsunfall ereignet hat; im verunfallten PKW befindet sich noch eine offensichtlich bewußtlose Person. Die Person ist nicht eingeklemmt; der Airbag ist ausgelöst.. Die Straße ist von der Polizei voll gesperrt; Verkehrssicherungsmaßnahmen durch die Feuerwehr sind somit nicht erforderlich.
4.2 Ablauf
4.2.1 Die Gruppe tritt außerhalb der ihr zugewiesenen
Wettbewerbsbahn an, lost zunächst die Maschinistin/den Maschinisten und anschließend die
übrigen Funktionen aus und legt die Funktionskennzeichen an. Danach wird die Ausrüstung
lt. Checkliste geprüft.
Die Pumpenschutzhaube muss vor Einfahrt aufgesetzt sein.
Gemäß 35 Allg. UVV darf kein Schmuck getragen werden, der zu einer Gefährdung führen
kann. Hier ist besonders auf Schmuck als Gehänge oder größerem Ring zu achten.
Allgem.: Auslegen eines Rollschlauches:
Das Auslegen des Schlauches kann durch Auswerfen oder durch Abrollen aus der Armbeuge
erfolgen. Bei beiden Arten führt eine Hand die Schlauchrolle, die andere Hand erfasst die
beiden Schlauchenden unmittelbar hinter den Kupplungen. (Siehe Ausbildungsanleitung
Textziffer 4.2, Seite 11) >> Fehler AT 30 = 10 FP; WT 57 = 10 FP; ST 21 = 10 FP
4.2.2 Vor überfahren der Startlinie überprüft die Gruppe die vom Ausrichter gestellten Geräte auf dem Ablageplatz.
4.2.3 Die Gruppe marschiert hinter ihrem Fahrzeug in die ihr zugewiesene Wettbewerbsbahn ein. Die Gruppenführerin/ der Gruppenführer läßt die Gruppe hinter dem Fahrzeug antreten, meldet sich der Bahnleiterin/dem Bahnleiter, erhält die Lage: "PKW-Unfall und Gebäudebrand" und den Auftrag: "Menschenrettung und Brandbekämpfung". Die Gruppenführerin/der Gruppenführer wiederholt den Auftrag, gibt dann der Gruppe die Einsatzbefehle, die jeweiligen Funktionen führen diese aus.
4.2.4 Die Maschinistin/der Maschinist bedient die Pumpe, Tragkraftspritze dürfen mit den zugelassen Starteinrichtungen in Betrieb genommen werden.
Wird eine nicht zugelassene Starteinrichtung verwendet >> Fehler MA 22 = 10 FP
4.2.5 Die Melderin/der Melder gibt über Funk eine Rückmeldung und fordert einen Rettungswagen sowie Verstärkung an, unterstützt den Wassertrupp beim Vornehmen sowie beim Aufrichten der Steckleiter und bedient auf Befehl der Gruppenführerin/des Gruppenführers den Verteiler.
4.2.6 Der Angriffstrupp übernimmt die Menschenrettung und führt anschließend die Brandbekämpfung mit einem B-Rohr durch. Er verlegt die Leitung selbst.
4.2.7 Der Wassertrupp richtet die Wasserentnahme her (Zeittakt 1), verlegt die B-Leitung um den als Sichtblende abgesteckten Platz (Zeittakt 2) und geht nach seinem Einsatzbefehl über die Steckleiter mit dem 1. Rohr vor.
4.2.8 Der Schlauchtrupp unterstützt den Wassertrupp bei der Herrichtung der Wasserentnahme, bringt danach den Verteiler, die C-Schläuche und seine Ausrüstung zum befohlenen Platz. Die Schlauchtruppführerin/der Schlauch-Truppführer sichert den Verteiler, bis die B-Leitung gefüllt ist oder die Melderin/der Melder den Verteiler übernommen hat. Der Schlauchtrupp legt die C-Leitung für das 1. Rohr vom Einsatzort zum Verteiler. Das Schlauchtruppmitglied übernimmt die Schlauchaufsicht.
Nach seinem Einsatzbefehl rüstet sich der Schlauchtrupp aus und legt seine C-Leitung für das 2. Rohr selbst (Zeittakt 3). Die Ziellinie darf nicht überschritten werden.
4.2.9 Nach Abschluß der Übung und dem Verlasten der
vom Fahrzeug entnommenen und für die Wettbewerbsübung verwendeten Ausrüstung und
Geräte (Schlauchmaterial wird gerollt auf dem Ablageplatz abgelegt) tritt die Gruppe
hinter dem Fahrzeug an; die Gruppenführerin/der Gruppenführer meldet sich bei der
Bahnleiterin/dem Bahnleiter ab.
Eine aus dem Fangleinenbeutel herausgefallene Fangleine ist zu sichern. Sie kann mit oder
ohne Fangleinenbeutel im Bereich des Verteilers abgelegt werden. Sie ist mit oder ohne
Fangleinenbeutel vor dem Antreten zur Abmeldung im Fahrzeug zu verlasten.
Fehler: Leine nicht gesichert oder um Körper geschlungen >>
UVV-Fehler: 20 FP
mit aufgenommener Leine aufgetreten >> Fehler Ma 19 = 5 FP
4.2.10 Die Sonderprüfungen werden anschließend außerhalb der Wettbewerbsbahn durchgeführt.
4.3 Besondere Hinweise
4.3.1 Alle Geräte müssen voll funktionsfähig sein.
4.3.2 In den Einsatzbefehlen muß die Reihenfolge: "Einheit" - "Auftrag" - "Mittel" - "Ziel" - "Weg" genau eingehalten werden.
4.3.3 Alle Einsatzbefehle sind mit einer deutlichen (verständlichen) Aussprache zu wiederholen, alle "Wasser-Marsch!" Kommandos durch ein deutliches "Verstanden" (Armheben oder Zuruf) zu bestätigen.
4.3.4 Der Pumpenausgangsdruck soll 8 Bar nicht überschreiten. Zur Kontrolle wird ein durch den Ausrichter zu stellendes Manometer (mit Füllung und Schleppzeiger) verwendet, das von der Maschinistin/dem Maschinisten anzukuppeln ist.
4.3.5 Durch den Ausrichter ist eine Verletztenablage einzurichten und mit einer Betreuungskraft zu besetzen.
4.3.6 Das Kuppeln der Saugleitungen durch den Wassertrupp muß über den Knöcheln erfolgen.
4.3.7 Die Niederschraubventile am Druckstutzen der Pumpe und des Verteilers müssen zu Beginn der Übung geschlossen sein.
4.3.8 Bei der C-Leitung für das 1. und 2. Rohr ist am Einsatzplatz je eine C-Länge als Schlauchreserve in Form einer Bucht zur Seite oder nach hinten zu verlegen.
5. Tätigkeiten (Erläuterungen zur Ausführung)
5.1 DIE GRUPPE
überprüft die Ablage und rückt nach Weisung der Bahnleiterin/des Bahnleiters in die
Wettbewerbsbahn en. In Wertungsgruppe 1 wird ggf. von der Frontpumpe die Pumpen-
Schutzhaube abgenommen. In der Wertungsgruppe 2 wird die Tragkraftspitze in Stellung
gebracht. Sämtliche Fahrzeugtüren und -klappen werden geschlossen. Es wird Aufstellung
genommen und mit der Übung begonnen.
5.2 GRUPPENFÜHRERIN/GRUPPENFÜHRER
(persönliche Ausrüstung gem. 2.4 dieser Bestimmungen)
5.2.1 Läßt die Gruppe antreten , meldet diese der
Bahnleiterin/Bahnleiter und wiederholt den Auftrag .
5.2.2 Gibt folgende Einsatzbefehle:
5.2.3 Gibt weitere Einsatzbefehle und nimmt deren Wiederholungen entgegen:
5.2.4 Sonderprüfung: -Gruppenführerfragen. Bestimmung einer Koordinate oder Ortsangabe
5.3 MASCHINISTIN/MASCHINIST
(persönliche Ausrüstung gem. 2.4 dieser Bestimmungen, jedoch ohne Fangleine)
5.3.1 Hilft den Trupps nach dem Einsatzbefehl der Gruppenführerin/des Gruppenführers beim Entnehmen der Geräte, legt die erforderlichen Kupplungsschüssel, den Saugkorb sowie die Halte- und die Ventilleine bereit, entfernt die Blindkupplungen von Saug und Druckstutzen und kuppelt das Prüfmanometer an den Abgangsstutzen für die B-Leitung an.
5.3.2 Kuppelt die Saugleitung nach dem Kommando der
Wassertruppführerin/des Wassertruppführers an, meldet "Fertig!", befestigt die
Halteleine am Gerät (nicht an den Ventilspindeln).
Die Ventilleine wird spannungsfrei verlegt und an geeigneter Stelle befestigt (nicht
Ventilspindel) (Siehe Ausbildungsanleitung Textziffer 6.1 Seite 35). Befestigung muss vor
Beginn des Saugvorgangs durch den Maschinisten erfolgen.
>> Fehler MA: Halte- und Ventilleine
(09) nach Beginn des Saugvorgangs befestigt je 05
(10) an der Spindel des Druckstutzens befestigt je 05
(11) nicht befestigt je 10
Maschinst darf die Saugleitung nicht vor dem Kommando "Saugleitung hoch!" anfassen. >> Fehler Ma 5 = 10 FP
5.3.3 Meldet "Verstanden!" nach dem Kommando der Wassertruppführerin/des Wassertruppführers und öffnet das Ventil.
5.3.4 Sonderprüfung: Maschinistenfragen
5.4 MELDERIN / MELDER
(persönliche Ausrüstung gem. Abs. 2.4 dieser Bestimmungen , jedoch ohne Fangleine)
5.4.1 Nimmt den Befehl der Gruppenführerin/
des Gruppenführers entgegen und wiederholt :
"Rückmeldung an FEL : Verkehrsunfall an der Einsatzstelle. Rettungswagen und
Verstärkung anfordern!", eilt zum Fahrzeug und setzt wörtlich , bei frei
gesprochenem Text , folgende Nachricht ab :
"Florentine Einsatzleitung von Florentine (eigener Wehrname)--- kommen !.
-o-o-o-o-o-o
"Verkehrsunfall an der Einsatzstelle. Rettungswagen und Verstärkung
erforderlich --- kommen!"
-o-o-o-o-o-o
wartet Antwort der Gegenstelle ab, eilt zur Gruppenführerin/zum Gruppenführer und
meldet "Auftrag ausgeführt!"
5.4.2 Eilt zum Lagerplatz der Steckleiterteile, trägt diese zusammen mit dem Wassertrupp zum Einsatzort, unterstützt beim Aufrichten, sichert die Leiter an beiden Leiterholmen bis der Wassertrupp aufgestiegen ist und eilt zur Gruppenführerin/zum Gruppenführer zurück (s. Anhang 5),
5.4.3 Wiederholt den Befehl, übernimmt den Verteiler, kuppelt die Leitungen an, bestätigt "Wasser-Marsch" -Kommandos mit "Verstanden!" oder Handzeichen und öffnet die Ventile.
Sicherung des Verteilers: Nicht neben dem Verteiler gehockt oder gekniet, mit mindestens einer Hand am Verteiler >> Fehler Me = 20 FP
5.5 ANGRIFFSTRUPP
(persönliche Ausrüstung gem. Abs. 2.4 dieser Bestimmungen. Die feuerwehrtechnische
Ausrüstung ergibt sich aus den Abschnitten 5.5.2 und 5.5.3 dieser Bestimmungen)
5.5.1 Die Angriffstruppführerin/ der Angriffstruppführer wiederholt den Einsatzbefehl "Zur Menschenrettung mit Hilfeleistungsgerät zum Pkw vor!".
5.5.2 Der Angriffstrupp rüstet sich mit Krankentrage (bleibt zusammengeklappt), Wolldecke, Verbandskasten, Hilfeleistungsgerät und Pulverlöscher aus, eilt zum Pkw, macht die Krankentrage einsatzbereit (aufklappen, Sicherung einrasten, Griffe bis Verletztentransport eingeschoben lassen), rettet die verletzte Person aus dem Fahrzeug, transportiert sie zur Verletztenablage und überprüft die Vitalfunktionen (s. zeichnerische Darstellung und Anhang 6).
Nach Ansprechen der verletzten Person (Überprüfen des
Bewußtseins) deren Beine bewegen, an der Hüfte auf dem Sitz zu sich herumziehen, mit dem
"Rettungsgriff" behutsam aus dem Fahrzeug herausnehmen, auf die Krankentrage
legen und in normaler Rückenlage, im Schrittempo mit den Füßen voraus, gesichert, bis
zum markierten Platz tragen, dort mit dem "Rettungsgriff" von der Trage nehmen,
nach Überprüfung der Vitalfunktionen in die stabile Seitenlage bringen und mit der Decke
zudecken. Danach legt der Angriffstrupp seine Ausrüstung in der Nähe des Verteilers ab.
Die Pulskontrolle an der Halsschlagader und das Überstrecken des Kopfes werden nur
angedeutet.
Bei Prüfung der Vitalfunktionen Feuerwehrschutzhandschuhe nicht ausgezogen. >> Fehler AT 41 = 10 FP
5.5.3 Der Angriffstrupp meldet der Gruppenführerin/dem Gruppenführer "Menschenrettung durchgeführt!", nimmt den neuen Einsatzbefehl entgegen und wiederholt: "Zur Brandbekämpfung mit B-Rohr zur rechten Gebäudeseite vor! Leitung selbst verlegen."
Der Angriffstrupp rüstet sich am Fahrzeug mit B-Rohr, Stützkrümmer und zwei B-Schläuchen aus, verlegt die Leitung vom Verteiler zu Einsatzstelle, die Angriffstruppführerin/ der Anfriffstruppführer befiehlt: "B-Rohr - Wasser Marsch!"
"B-Rohr-Wasser Marsch" mehr als ca. 1m vor der Ziellinie >> Fehler At 41 = 10 FP
5.6 WASSERTRUPP
(persönliche Ausrüstung gem. Abs. 2.4 dieser Bestimmungen, feuerwehrtechnische
Ausrüstung: C-Strahlrohr und zwei Schlauchhalter)
5.6.1 Die Wassertruppführerin/ der
Wassertruppführer befielt: "4 Längen Saugschlauch!".
Der Wassertrupp bringt mit Unterstützung des Schlauchtrupps die Saugschläuche an die
Wasserentnahmestelle und beginnt mit dem Kuppeln (Zeittakt 1). Das Wassertruppmitglied
legt mit Mastwurf (Mastwurf mit Halbstich/ Schlaufe) und zwei Halbschlägen die Halteleine
an, die Wassertruppführerin/der Wassertruppführer hakt die Ventilleine am Saugkorb ein
und wirft diese zur Seite. (Trageweise der Saugschäuche s. Anhang 4)
Auslegen der Saugleitung:
Beim Beleinen der Saugleitung durch das Wassertruppmitglied steht die
Wassertruppführerin/ der Wassertruppführer am Saugkorb. Der Schlauchtrupp steht mit dem
Rücken zur Wasserentnahmestelle. (Siehe Ausbildungsanleitung Textziffer 6.1 Seite 33)
>> Fehler WT 57 = 10 FP, ST 29 = 10 FP.
5.6.2 Die Wassertruppführerin/der Wassertruppführer befiehlt: "Saugleitung hoch!" - und nach dem "Fertig!" der Maschinistin/des Maschinisten - "Saugleitung zu Wasser!"
5.6.3 Der Wassertrupp verlegt zwei B-Schläuche (Zeittakt 2), die in einem markierten Bereich gekuppelt werden (s. zeichnerische Darstellung; Kuppeln durch eine Person wird nicht als Fehler gewertet). Beim "Wasser-Marsch!" - Kommando müssen sich die Kupplungen innerhalb der Markierung befinden (normgerechtes Schlauchmaterial verwenden!). Er kuppelt die B-Leitung an dem auf dem Boden liegenden Verteiler an (dabei kann der Schlauchtrupp unterstützen). Die Wassertruppführerin/ der Wassertruppführer eilt zum markierten Platz in das Blickfeld der Maschinistin/des Maschinisten und befiehlt: "Wasser Marsch"!
5.6.4 Der Wassertrupp rüstet sich aus und stellt sich am Verteiler bereit, nimmt seinen Einsatzbefehl entgegen und wiederholt: "Zur Brandbekämpfung 1. Rohr auf das Flachdach über Steckleiter - vor!" und legt seine Ausrüstung am Verteiler ab.
5.6.5 Der Wassertrupp eilt zum Ablageplatz, nimmt mit der Melderin/dem Melder die Steckleiterteile auf, eilt zum Einsatzort, steckt dort beide Leiterteile zusammen, richtet die Leiter auf (s. Anhang 5), rüstet sich wieder aus und eilt erneut zum Einsatzort.
5.6.6 Der Wassertrupp kuppelt das Strahlrohr an den C-Schlauch an.
Wenn nicht vom WT selbst angekuppelt >> Fehler WT 57 = 10 FP.
Der Wassertrupp geht nicht nacheinander über die Leiter auf das Flachdach vor >> Fehler WT 57 = 10 FP.
Die Melderin/der Melder sichert die Leiter.
Der Wassertrupp wirft seine Fangleine mit Beutel von der Plattform nach unten. Der
Schlauchtrupp schlägt die C-Leitung und Strahlrohr mit doppelten Ankerstich (über beide
Kupplungen; 180 Grad Drehung gilt als nicht falsch) und Halbschlag an; der Wassertrupp
zieht die C-Leitung hoch, der Schlauchtrupp führt. Der Wassertrupp befestigt die
C-Leitung mit dem Schlauchhalter am Gerüst. Die Wassertruppführerin/ der
Wassertruppführer befiehlt: "1. Rohr - Wasser Marsch!". Der Schlauch darf dabei
keine Sprossen bedecken.
Das Truppmitglied kuppelt und hält das C-Strahlrohr. Eine Unterstützung z.B. durch halten des C-Schlauches und des Strahlrohres bei der Wasserabgabe ist zulässig.
>> Fehler WT 57 = 10 FP
5.7 SCHLAUCHTRUPP
(persönliche Ausrüstung gem. Abs. 2.4 dieser Bestimmungen, feuerwehrtechnische
Ausrüstung: C-Strahlrohr und zwei Schlauchhalter)
5.7.1 Der Schlauchtrupp unterstützt den Wassertrupp beim Herrichten der Wasserentnahmestelle.
5.7.2 Die Schlauchtruppführerin/der Schlauchtruppführer legt den Verteiler am befohlenen Platz ab. Der Schlauchtrupp nimmt sechs Längen C-Rollschlauch und seine Ausrüstung und legt das Strahlrohr und mindestens drei C-Schläuche am Verteiler ab. Die Schlauchtruppführerin/ der Schlauchtruppführer sichert den Verteiler bis die B-Leitung gefüllt ist oder von der Melderin/ vom Melder übernommen wird.
Verteiler ohne Übergangsstück eingesetzt >> Fehler ST 30 = 5
FP
Sicherung des Verteilers siehe 5.4.3
>> Fehler ST 8 = 20 FP
5.7.3 Nach dem Einsatzbefehl an den Wassertrupp eilt der Schlauchtrupp zum Einsatzort, verlegt die Schlauchreserve in Form einer Bucht, schlägt die C-Leitung und das Strahlrohr an, führt beim Hochziehen, erwartet den "Wasser Marsch!" - Befehl und verlegt danach die C-Rollschläuche.
Beim Hochziehen werden Schlauch und Leine nicht geführt >> Fehler ST 12 = 10 FP
5.7.4 Die Schlauchtruppführein/ der Schlauchtruppführer stellt sich am Verteiler bereit, das Schlauchtrupp-Mitglied übernimmt die Schlauchaufsicht an dem vorbestimmten Punkt. Es verläßt ihn erst, wenn die Schlauchtruppführerin/der Schlauchtruppführer den Einsatzbefehl wiederholt hat.
5.7.5 Die Schlauchtruppführerin/der
Schlauchtruppführer wiederholt den Einsatzbefehl:
"Zur Sicherung des Nachbargebäudes 2. Rohr vor!" (Zeittakt 3). Der
Schlauchtrupp rüstet sich aus und legt seine Leitung selbst. Die
Schlauchtruppführerin/der Schlauchtruppführer befiehlt: "2. Rohr - Wasser
Marsch!".
Das Truppmitglied kuppelt und hält das C-Strahlrohr. Eine Unterstützung z.B. durch halten des C-Schlauches und des Strahlrohres bei der Wasserabgabe ist zulässig.
>> Fehler ST 29 = 10 FP
6. Beendigung der Wettbewerbsübung
6.1 Die Gruppenführerin/der Gruppenführer befiehlt: "Zum Abmarsch fertig !"
6.2 Die Maschinistin/der Maschinist setzt die Pumpe
außer Betrieb. Die Wertungsrichterin/ der Wertungsrichter stellt unter Beachtung des
Abschnitts 7.8 dieser Bestimmungen eine eventuelle Überschreitung des Maximaldrucks fest.
Die Maschinistin/der Maschinist nimmt das Kontrollmanometer ab und übergibt dieses der
Wertungsrichterin/ dem Wertungsrichter und setzt die Pumpenschutzhaube (LF) auf.
Danach überzeugt sich die Maschinistin/der Maschinist, daß alle Geräte vorhanden,
sicher gelagert, die Geräteräume geschlossen sind und das Fahrzeug fahrbereit ist. Dann
erfolgt die Meldung an die Gruppenführerin/dem Gruppenführer "Fahrzeug
fahrbereit!".
Die Pumpenschutzhaube ist vor der Meldung "Fahrzeug fahrbereit" nicht aufgesetzt worden >> Fehler MA 19 = 5 FP
6.3 Die Melderin/der Melder sichert die Leiter an beiden Holmen, bis der Wassertrupp abgestiegen ist und unterstützt den Wassertrupp bei der Rücknahme der Steckleiter.
6.4 Die Gruppe bringt alle Ausrüstungen und Geräte zum Fahrzeug; Schläuche und die vom Veranstalter bereitgehaltenen Ausrüstungen und Geräte zum Ablageplatz und tritt zur Abmeldung an. Die Krankentrage muss zusammengeklappt sein.
Kranken nicht zusammengeklappt abgelegt worden >> Fehler MA 19: 5 FP
7. Wertung der Leistungen
7.1 Die Wettbewerbsübungen werden von der Bahnleiterin/dem Bahnleiter und den Wertungsrichterinnen/ Wertungsrichtern beurteilt. Jede Funktion bzw. jeder Trupp ist gleichzeitig von zwei Wertungsrichterinnen/ Wertungsrichtern zu beurteilen, diese müssen für ihre Aufgabe geeignet sein.
Zur Ermittlung der Zeittakte 1 - 3 sind je Wettbewerbsbahn zwei Zeitnehmerinnen/ Zeitnehmer zu beordern. Sie können aus den Reihen der Wertungsrichterinnen/Wertungsrichter bestimmt werden. Die Zeitnahme für die Gesamtübung erfolgt durch die Bahnleiterin/ den Bahnleiter und die Wertungsrichterin/ dem Wertungsrichter "Gruppenführerin/Gruppenführer".
Die Abnahme der Gruppenführer-, Maschinisten-, Melder- und Angriffstrupp- Sonderprüfungen erfolgt durch vier Wertungsrichterinnen/Wertungsrichter.
Für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausrüstung anhand der Checkliste sind zwei Wertungsrichterinnen/ Wertungsrichter einzusetzen.
7.2 Die Beurteilung des
7.3 Die nach den Ausbildungsvorschriften bzw. diesen Bestimmungen festgelegten Fehler werden erfaßt und entsprechend ihrer Schwere bewertet. Hierzu ist ein besonderer Fehlerkatalog erstellt.
Falsche Beantwortung der GF/MA/ME-Fragen >> je Fehler = 10 FP
Koordinate falsch >> 10 FP (± 1 in der 3. und 6. Stelle der Koordinate ist
zulässig)
AT: Rettungsbund nicht richtig angelegt >> 10 FP
7.4 Werden im Fehlerkatalog nicht enthaltene Verstöße gegen diese Bestimmungen festgestellt, dieses gilt insbesondere für die Nichtbeachtung allgemeiner oder spezieller Unfallverhütungsvorschriften, sind diese durch die Wertungsrichterinnen/ den Wertungsrichtern handschriftlich auf dem Bewertungsbogen festzuhalten und zu erläutern.
7.5 Nach Beendigung der Wettbewerbsübung sollen festgestellte Fehler dem jeweiligen Gruppenmitglied durch die zuständige Wertungsrichterin/ den zuständigen Wertungsrichter mitgeteilt werden. Zusammenfassend unterrichtet die Bahnleiterin/ der Bahnleiter die Gruppenführerin/den Gruppenführer.
7.6 Die über die zulässige Gesamtzeit von 12 Minuten hinaus festgestellten Zeitüberschreitungen werden für je angefangene zehn Sekunden mit einem Minuspunkt bewertet (bis + 10 Sek. = 1 ; bis + 20 Sek. = 2 usw.)
7.7 Die in den Zeittakten ermittelten Sekunden/ Zehntelsekunden werden als Minuspunkte bewertet.
7.8 Die Überschreitung des Maximaldrucks von 8 bar wird je 0,1 bar mit einem Minuspunkt bewertet.
Nach Außerbetriebsetzung der Pumpe wird gemeinsam mit der Maschinistin/dem Maschinisten am angekuppelten Prüfmanometer festgestellt, um wieviel der zugelassene Maximaldruck überschritten wurde.
7.9 Die Gutpunkte für jede Gruppe betragen 500.
7.10 Ergibt sich beim Endergebnis eine Punktgleichheit von Gruppen, so entscheidet die geringste Sekundenzahl aller drei Zeittakte, bei weiterer Punktgleichheit entscheidet das Los.
7.11 Bei Reklamationen entscheidet die Wettbewerbsleitung, die vom jeweiligen Veranstalter bestimmt wird.
(Leistungswettbewerbe Stand 1/96 mit Erläuterungen von 96 und 97)