Der neue EU-Führerschein

Gegenüberstellung der Führerscheinklassen

Führerscheinklassen alt Führerscheinklassen neu
1:

1a:

Leistungsunbeschränkte Krafträder

Krafträder bis 25kW,
nicht mehr als 0,16 kW/kg

Erwerb der Klasse 1 nur möglich nach mind. 2-jährigen Besitz der Klasse 1a und ausreichender Fahrpraxis (mind. 4000 km)

A: Leistungsunbeschränkte Krafträder

Kraftrad  Motorrad

Berechtigung zum Führen leistungsunbeschränkter Krafträder erst nach zwei Jahren Fahrerfahrung auf Krafträdern bis 25kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg;
"Direkteinstieg" in die unbeschränkte Klasse A ab 25 Jahren möglich

1b: Krafträder bis 125 cm³, bis 11 kW; für 16- und 17-jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit A1: Inhalt unverändert

Kraftrad

2: Kfz über 7500 kg
Züge mit mehr als drei Achsen
C: Kfz über 3500 kg mit Anhänger bis 750 kg

Lkw

CE: Kfz über 3500 kg mit Anhänger über 750 kg

Auflieger

3: Kfz bis 7500 kg
Züge mit nicht mehr als drei Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1m voneinander gelten als eine Achse)
B: Kfz bis 3500 kg mit Anhänger bis 750 kg
oder
mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3500 kg nicht überschreiten.

Pkw

BE: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht in die Klasse B fällt

Pkw mit Anhänger Pkw mit Anhänger

-- nicht vorhanden C1: Kfz zwischen 3500 kg und 7500 kg mit Anhänger bis 750 kg

Lkw

C1E: Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg nicht überschreiten.

Lkw mit Anhänger  Lkw mit Anhänger

2,3: je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs + Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen D: Kfz mit mehr als 8 Plätzen

Omnibus

DE: Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg

Omnibus mit Anhänger  Omnibus mit Anhänger

D1: Kraftomnibusse mit mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Plätzen

Omnibus klein

D1E: Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12000 kg nicht überschreiten. Der Anhänger darf nicht zur Personenbeförderung verwendet werden.

Omnibus klein mit Anhänger   Omnibus klein mit Anhänger

4: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ / 50 km/h M: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ / 45 km/h
5: Krankenfahrstühle, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h L: selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge (z.B. Gabelstapler u.ä.) mit Anhänger bis 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h
      T: land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen bis 40 km/h jeweils auch mit Arbeitsmaschinen
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie Pkw bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen bleibt unverändert, künftig aber auch erforderlich für Pkw im Linienverkehr
Mofa: Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h Mofa bleibt unverändert; Krankenfahrstühle bis 25 km/h werden Mofas gleichgestellt