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Landrat Bokelmann, Herr Oberkreisdirektor Haubold, Herr Verbandsvorsitzender, liebe Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich freue mich, heute anlässlich Ihrer Vertreterversammlung Gelegenheit nehmen zu können, ein paar Worte zu den Arbeiten und Wirken der Feuerwehr-Unfallkasse Oldenburg zu machen. Der OFV-Vorsitzende und Vorstandsvorsitzende der FUK Oldenburg, Stadtbrandmeister Ludwig Tombrägel, hat es in seinen Grußworten gerade schon deutlich gemacht, dass wir nach nunmehr gut 100 Jahren (am 7. Dezember 2000 wurde die Feuerwehr-Unfallkasse 100 Jahre alt) uns mit einer neuen Struktur im Bereich des Unfallversicherungsträgers für die Feuerwehren zu beschäftigen haben. Früher oder später wird es zu einer Harmonisierung der einzelnen Sozialsysteme der Mitgliedsländer der EU kommen, die natürlich auch die gesetzliche Unfallversicherung mit einschließt. Jeder deutsche freiwillige Feuerwehrmann/-Frau steht heute unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung und genießt ein hohes Schutzniveau. Für das deutsche System der gesetzlichen Unfallversicherung - das übrigens in Europa eine weitest gehende Ausnahme darstellt - steht nicht zu erwarten, dass es 1 : 1 in ganz Europa umgesetzt wird. Die Entwicklung bleibt abzuwarten. Aber zurück zu uns! Das positive und damit für unsere Feuerwehrfrauen und -männer wichtige ist, ein spezieller Unfallversicherungsträger für die Feuerwehren wird erhalten bleiben.
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Die Feuerwehr-Unfallkasse Oldenburg (FUKO) ist ein kleiner überschaubarer Unfallversicherungsträger, der auf Grund des Regionalitätsprinzips sehr versichertennah agieren kann. Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist die Unfallverhütung. Um diese Aufgabe zu erfüllen, erlässt die Feuerwehr-Unfallkasse Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und überwacht deren Anwendung und Einhaltung durch die Aufsichtspersonen. Diese Unfallverhütungsvorschriften verpflichten die Gemeinden -als Kostenträger des Brandschutzes- alle Baulichkeiten, Einrichtungen, Maschinen, Fahrzeuge und Gerätschaften der Feuerwehr so einzurichten und zu unterhalten, sowie für ausreichende vorschriftsmäßige persönliche Schutzausrüstung zu sorgen, dass damit die Feuerwehrangehörigen gegen Unfälle geschützt sind. Gerade im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung hat es in der letzten Zeit heftige Diskussionen auch in den Reihen unserer Feuerwehr gegeben. Dieses Thema ist jetzt allerdings etwas entspannt und führt sukzessive allerorts zu Ersatzbeschaffungen. Lassen Sie mich aber bitte ein paar Worte zu unseren Besichtigungen der feuerwehrtechnischen Einrichtungen in unserem Zuständigkeitsgebiet sagen. Die Einrichtungen befinden sich bis auf wenige Ausnahmen in einem guten Zustand. Bis Ende des Jahres 2001 werden wir alle Einrichtungen unseres Zuständigkeitsgebietes und darüber sind wir ganz besonders froh, besichtigt haben. Jeder Gemeinde liegt bis zu diesem Zeitpunkt ein detaillierter Bericht über den Zustand seiner Einrichtungen vor. Mit diesem Ansatz sind wir 1992 angetreten und froh darüber, in den vergangenen fast neun Jahren bei ca 45 Neu-, Um- und Anbauten an entscheidender Stelle mitgewirkt zu haben. Durch zahlreiche Bauplanungsberatungen, Gespräche mit den Architekten bzw. den Hochbauämtern, ist es uns sicher sehr häufig gelungen, auch in einem nicht unerheblichen Masse zur Reduktion der Kosten beigetragen zu haben. Von der Möglichkeit einer für den Tröger des Brandschutzes kostenlosen Bauplanungsberatung, wird mittlerweile immer häufiger Gebrauch gemacht - Ich möchte auf dieses Angebot an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich hinweisen. Das fast immer kooperative Verhalten der Gemeinden sollte an dieser Stelle noch einmal besonders hervorgehoben werden. In einem den Vorschriften entsprechenden Umfeld, wird die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles, dass Eintreten von Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erheblich reduziert. Jeder nicht eingetretene Unfall, jede sich nicht verwirklichende Gesundheitsgefahr (Einbau von Abgasabsauganlagen) entlastet die öffentlichen Kassen. Durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen, der für die Sicherheit in den Feuerwehren zuständigen Sicherheitsbeauftragten, haben wir so manche sicher wertvolle Information und Neuerung zeitnah weitergegeben. Hierbei nutzen wir die Gelegenheit ca. 120 Gemeinde- bzw. Ortssicherheitsbeauftragte zu erreichen und somit Informationen aus dem Bereich der Prävention bis auf die Ortsebene der Feuerwehren zu transportieren. Die in einem Rhythmus von zwei Jahren stattfindenden Tagungen der Sicherheitsbeauftragten in der Landesfeuerwehrschule Loy wird auch bei Feuerwehrkameraden in diesen Reihen bekannt sein. An dieser Stelle möchte ich nochmals einen herzlichen Dank an Herrn Schaffstädter und seinen Mitarbeitern/innen richten, für die immer sehr herzliche Aufnahme und fachliche Unterstützung in seinem Hause. Zusätzlich veranstalten wir einmal im Jahr mit unseren Kollegen von der Feuerwehr-Unfallkasse Hannover ein Seminar für Kreissicherheitsbeauftragte aus dem Regierungsbezirk Weser-Ems. Diese Seminare dienen neben der Vermittlung übergeordneter Präventionsaufgaben, wie Multiplikatorenschulungen bzw. die Vorstellungen unserer durch die "Arbeitsgemeinschaft der Feuerwehr-Unfallkassen" zusammengestellter Medienpakete, der lnformationspflege untereinander, aber auch der Anregung für unsere Aufsichtspersonen für gewünschte Projekte. Trotz aller Präventionsarbeit kann nicht jeder Unfall durch menschliches Bemühen verhütet werden. Ist ein Unfall eingetreten, dann hat der/die Unfallverletzte Anspruch auf Leistungen. Hierbei haben wir die Aufgabe mit allen geeigneten Mitteln, dafür Sorge zu tragen, dass das Feuerwehrmitglied bestmöglichst versorgt und nach Abschluss der Heilbehandlung in den Arbeitsprozess wieder eingegliedert wird. |
Eine Reihe von Sach-, Dienst- und Geldleistungen ist nach dem Sozialgesetzbuch vorgesehen. Eine der häufigsten Leistungen ist die Heilbehandlung. Bei Verletzungen durch Arbeitsunfälle leistet der Unfallversicherungsträger Heilbehandlung. Die Heilbehandlung verfolgt mit allen geeigneten Mitteln das Ziel, den durch den Versicherungsfall verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhüten und seine Folgen zu mildern. Das umfasst sowohl die Behandlung in Krankenhäusern, BG-Unfallkliniken und Rehabilitationseinrichtungen als auch nur die ärztliche bzw. zahnärztliche Behandlung. Ist ein Versicherungsfall mit schwereren Unfallfolgen zu beklagen, sind evtl. berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation angezeigt. Hierbei wird das Ziel verfolgt, die Verletzten nach ihrer Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung ihrer Eignung, Neigung und bisherigen Tätigkeit möglichst auf Dauer beruflich wieder einzugliedern. Die Berufshilfe umfasst im Besonderen die Hilfe zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes sowie Eingliederungshilfen an Arbeitgeber, die berufliche Umschulung sowie ergänzende Leistungen zur medizinischen und sozialen Rehabilitation. Aus der Erfahrung der letzten Zeit kann ich berichten, dass wir durch eine immer sehr intensive Betreuung unserer Schwerstverletzten, beste Ergebnisse gerade im Bereich der Rehabilitation erreicht haben, die wesentlich durch das gute Zusammenspiel zwischen dem Verunfallten, den Ärzten, den Rehabilitationseinrichtungen und der FUK gewährleistet wurde. Als Geldleistung ist den meisten von Ihnen das Verletztengeld bekannt. Anspruch darauf besteht vom dem Tage an, an dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt ist. Da für die meisten Feuerwehrangehörigen Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen besteht, also mit Beginn der siebten Woche. Anders ist dieses bei den selbständig Tätigen, sie bekommen das Verletztengeld vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit auf der Grundlage des Jahresarbeitsverdienstes. Alle in einem Arbeitsverhältnis stehenden Feuerwehrangehörige haben bei Arbeitsunfähigkeit über das Verletztengeld hinaus einen Anspruch auf eine kalendertägliche Mehrleistung in Höhe von z.Zt. ca. 36,-- DM. (Tagegeld) verbleibt als Folge eines Feuerwehrunfalls über die 26. Woche hinweg eine Minderung der Erwerbsfähigkeit und die Minderung beträgt mindestens 20 vom Hundert, so wird nach ärztlichem Gutachten, durch den Rentenausschuss eine Rente festgesetzt. Zu dieser festgesetzten Rente wird in den überwiegenden Fällen noch eine Mehrleistung zur Rente gezahlt. Die Feuerwehr-Unfallkasse Oldenburg hat sich in den letzten Jahren mit einer fast gleichbleibenden Zahl an Unfällen beschäftigen müssen. Die Anzahl der besonders schweren Unfälle hielt sich hierbei in Grenzen. Das spricht für sehr besonnenes Verhalten der Feuerwehrangehörigen oder für die Früchte einer guten Präventionsarbeit in den Feuerwehreinheiten. Ich hoffe, dass diese auch weiterhin so bleibt. Gestatten Sie mir zum Abschluss ein paar persönliche Worte. Es ist wahrscheinlich, dass ich auf Ihrer Vertreterversammlung das letzte Mal erscheine werde. Die zurückliegenden, fast 11 Jahre bei der Feuerwehr-Unfallkasse Oldenburg haben mir sehr viel Freude bereitet. Ich habe das Vergnügen und auch die Ehre gehabt, sehr viele Feuerwehrkameraden persönlich kennen und vor allen Dingen schätzen gelernt zu haben. Es ist mir immer sehr viel Unterstützung und Entgegenkommen bei meiner Arbeit begegnet, so dass es mir auch sehr schwer fällt, dieser Aufgabe in Kürze "Ade" zu sagen. Einigen von Ihnen werde ich sicher bei anderer Gelegenheit wieder begegnen. Ich freue mich hierauf. Den Feuerwehren und Ihrer "Feuerwehr-Unfallkasse" wünsche ich auch weiterhin für die Zukunft alles erdenklich "Gute"! Wolfgang Willers, FUK |